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Wie trägt die EU zum Schutz von Naturgebieten und der biologischen Vielfalt bei?

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Natur und biologische Vielfalt werden auf EU-Ebene durch verschiedene Rechtsvorschriften geschützt. Die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gehören zu den Grundpfeilern der EU-Naturschutzvorschriften. Darüber hinaus hat die EU eine Biodiversitätsstrategie 2030 angenommen, bei der es sich um einen umfassenden und ehrgeizigen langfristigen Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Zerstörung von Ökosystemen handelt. 

Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie legen die Mitgliedstaaten nationale Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien vor. Aufgrund dieser Daten erstellt die EUA den Bericht über den Zustand der Natur und veröffentlicht alle damit verbundenen Datensätze in Form von Datenbanken oder Datenbetrachtern. 

Natura 2000 ist ein Netzwerk von Kerngebieten, die als Brut-, Aufzuchts- und Rastplätze für seltene und bedrohte Arten dienen, und von bestimmten seltenen Typen von Lebensräumen, die durch die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind. Das Netzwerk umspannt alle 27 EU-Mitgliedstaaten, erstreckt sich sowohl auf Land- als auch auf Meeresflächen und gewährleistet das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Lebensräume in Europa. Die EUA trägt Informationen über die Natura-2000-Gebiete, d. h. ihre Populationsgrößen und ihren Erhaltungszustand, zusammen und stellt diese unter anderem im Natura 2000 Betrachter vor. Weitere Informationen über die Arbeit der EUA im Bereich Natura 2000 erhalten Sie, wenn Sie diesen Link anklicken und den zugehörigen Indikator einsehen.

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